Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der URL https://www.hsi-monitor.de/ veröffentlichte Website des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD).
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 03.11.2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei.
PDF:
Die PDF-Dateien und Formulare auf dieser Internetseite werden noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt. Wir sind bemüht neue PDF-Dateien in Zukunft barrierefrei anzubieten.
Leichte Sprache:
Die Informationen auf https://www.hsi-monitor.de/ werden zurzeit noch nicht in Leichter Sprache angeboten.
Gebärdensprache:
Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache sind noch nicht vorhanden.
WCAG 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte besitzen nicht alle Alternativtexte.
Die auf der Webseite eingebundenen zeitbasierten Medien (insbesondere Video-Inhalte) sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet. Dies betrifft im Einzelnen:
WCAG 1.2.2: Für einen Teil der aufgenommenen Videos stehen keine manuell erstellten Untertitel zur Verfügung. Die automatisch von der Plattform YouTube erzeugten Untertitel werden zwar bereitgestellt, können jedoch Fehler in der Spracherkennung aufweisen.
WCAG 1.2.3: Für die Mehrheit der Videos ist derzeit keine Audiodeskription verfügbar, die visuelle Informationen für blinde oder sehbehinderte Menschen akustisch beschreibt. Eine gleichwertige Textalternative in Form eines Transkripts ist ebenfalls noch nicht flächendeckend vorhanden.
YouTube-Einbettung: Die Videonutzung erfolgt über die Einbettung der externen Video-Plattform YouTube. Wir weisen darauf hin, dass wir auf die technische Barrierefreiheit des Players sowie auf die automatisierten Funktionen der Plattform nur bedingt Einfluss haben.
WCAG 1.3.1 Informationen, Struktur und Beziehungen sind nicht immer identifizierbar.
WCAG 1.4.3 Kontrastabstand von Text zu Hintergrund ist nicht ausreichend (Minimalkontrast).
WCAG 1.4.5 Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar
WCAG 1.4.10 Inhalte brechen in einspaltiges Layout um
WCAG 1.4.12 Textabstände sind anpassbar
WCAG 1.4.13 Bei Fokussierung eingeblendete Inhalte sind steuerbar
WCAG 2.1.1 Tastaturbedienbarkeit ist noch nicht gegeben.
WCAG 2.1.2 Tastaturfallen sind vorhanden.
WCAG 2.4.3 Fokusreihenfolge ist noch nicht aufgabenangemessen.
WCAG 2.4.4 Linkzweck ist nicht immer verständlich (im Kontext).
WCAG 2.4.6 Überschriften und Label beschreiben nicht immer Thema oder Zweck.
WCAG 3.1.2 Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist nicht ausgezeichnet
WCAG 3.3.4 Fehlervermeidung wird nicht unterstützt.
Wir sind bestrebt, ein barrierefreies Angebot baldmöglichst umzusetzen.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 18.12.2025 erstellt und zuletzt am 23.12.2025 aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von https://www.hsi-monitor.de/ aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V. (DAAD)
Kennedyallee 50
D-53175 Bonn
kontakt@hsi-monitor.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.